Ab drei Stunden Verspätung gibt es Geld zurück.
Der Flug verspätet sich oder wird gestrichen – grundsätzlich haben Fluggäste Anspruch auf Entschädigung. Will die Fluggesellschaft nicht zahlen, helfen Schlichtungsstellen. Ohne finanzielle Entschädigung müssen jedoch alle jene auskommen, die von “außergewöhnlichen Umständen” – wie Streiks – betroffen waren.